Presseartikel: Schlichten statt richten (SZ, 27.06.2019)

Die SZ berichtet über die außergerichtlicheStreitbeilegung. Vorstand Stephan Schreiber erklärt im Interview das Verfahren.

Herr Schreiber, warum sollte auf eine Klage verzichten und stattdessen mit Ihrer Hilfe eine außergerichtliche Streitbeilegung anstreben?
Weil es zeitlich und finanziell effektiv ist und in der Regel zu einem zufriedenstellenden Ergebnis für beide Seiten führt.

Was heißt das konkret?
Wir arbeiten auf Basis des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes, kurz VSBG, das 2016 in Kraft getreten ist. Darin hat der Gesetzgeber festgelegt, dass solche Fälle grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen abzuschließen sind. Zum Vergleich: Ein Gerichtsverfahren kann viele Monate, mitunter sogar Jahre dauern. Und zum Finanziellen: Verbraucher zahlen nichts, die Kosten der Streitschlichtung werden gemäß VSBG von den Unternehmen getragen. Doch sie sind vergleichsweise gering.

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Ihr Ziel ist ein zufriedenstellendes Ergebnis für beide Seiten.Wie oft haben Sie das bisher erreicht?
Seit der staatlichen Anerkennung durch das Bundesjustizministerium im September 2018 hatten wir über hundert Anträge in der Bearbeitung. Die Fälle sind vielfältig, kommen aber überwiegend aus den Bereichen
Bauen und Wohnen, Handel und Handwerk, Pflegen und Reisen. Unsere Erfolgsquote liegt bei etwa 75 Prozent.

Schildern Siemal bitte einen typischen Fall.
Zum Beispiel mindert ein Mieter wegen eines Mangels die Miete, kommt aber in der Angelegenheit nicht mit seinem Vermieter überein. Jetzt kann jeder der beiden einen Antrag auf außergerichtliche Streitbeilegung stellen. Gerade im Bereich längerer Dauerschuldverhältnisse, wo man weiterhin einen guten Kontakt pflegen möchte, ist es angebracht, einen Streit nicht unnötig eskalieren zu lassen. Da will man sich nicht vor Gericht treffen.

Das vollständige Interview könnten Sie hier abrufen: https://www.saechsische.de/plus/lieber-schlichten-statt-richten-5087796.html