Kostenordnung
Kostenordnung
der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.
in der Fassung vom 01.01.2025
Die Kosten für Unternehmen ist in unserer Kostenordnung geregelt. Demnach gilt:
§ 1 Geltungsbereich
Die Kostenordnung regelt die zu zahlenden Entgelte für die Inanspruchnahme der
Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. entsprechend der
Satzung und Verfahrensordnung.
§ 2 Kostentragung
Nach § 23 Abs. 2 VSBG kann die Verbraucherschlichtungsstelle vom Unternehmer ein
angemessenes Entgelt für das Streitbeilegungsverfahren erheben. Die Kosten der
Verbraucherschlichtungsstelle werden vorrangig durch die Zahlung von Fallpauschalen und
Entgelten in Form von Honoraren gedeckt.
§ 3 Enstehen der Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit
Die Pflicht zur Zahlung von Entgelten entsteht mit Beginn des Streitbeilegungsverfahrens, also
wenn die streitenden Parteien zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind oder
sich dazu bereit erklärt haben. Endet das Streitbeilegungsverfahren, so ist die Zahlung 30 Tage nach
Rechnungsstellung fällig.
§ 4 Entgelt
Für die Inanspruchnahme der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und
Unternehmer e.V. gelten folgende Entgelte:
(Für die Inanspruchnahme der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und
Unternehmer e.V. gelten folgende Entgelte:
1. 50,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 100,00 €,
2. 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 500,00 €,
3. 150,00 € zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 1.000,00 €,
4. 200,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 2.000,00 €,
5. 300,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 3.000,00 €,
6. 400,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 4.000,00 €,
7. 500,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 5.000,00 €,
8. 600,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 6.000,00 €,
9. 700,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 7.000,00 €,
10. 800,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 8.000,00 €,
11. 900,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 9.000,00 €,
12. Bei Streitwerten von 10.000 € und höher wird das Entgelt auf 10 % des Streitwertes zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer angesetzt.
Ist der Streitwert nicht bekannt, so wird ein Honorarstundensatz von 150,00 € pro Stunde zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer angesetzt. Die Streitbeilegungsstelle achtet in diesem Fall auf die
Angemessenheit des Entgeltes.
§ 5 Auslagen
Die Streitbeilegungsstelle kann Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie
Ablichtungen bzw. Abschriften geltend machen. Anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten kann
sie einen Pauschalsatz von 15,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abrechnen. Notwendige
Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.
Die Kostenordnung finden Sie im Infoportal zum Download.