Kostenordnung

Kostenordnung

Kostenordnung der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.
in der Fassung vom 20.06.2025
Demnach gilt:

§ 1 Geltungsbereich

Die Kostenordnung regelt die zu zahlenden Entgelte für die Inanspruchnahme der
Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.

§ 2 Kostentragung

Die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. erhebt ein
angemessenes Entgelt für das Streitbeilegungsverfahren.

§ 3 Entstehen der Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit

Die Pflicht zur Zahlung von Entgelten entsteht mit Beginn des Streitbeilegungsverfahrens, also mit der Antragstellung. Endet das Streitbeilegungsverfahren, so ist die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

§ 4 Entgelt

Für die Inanspruchnahme der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. gelten folgende Entgelte:

1. 150,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 5.000,00 €,

2. 300,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 10.000,00 €,

3. Bei Streitwerten über 10.000,00 € beträgt das Entgelt auf 5 % des Streitwertes zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Ist der Streitwert nicht bekannt, so wird ein Honorarstundensatz von 150,00 € pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angesetzt.

§ 5 Auslagen

Die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. kann Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie Ablichtungen bzw. Abschriften geltend machen. Anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten kann sie einen Pauschalsatz von 15,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abrechnen. Notwendige Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.