Kostenordnung
Kostenordnung der für Verbraucher und Unternehmer
in der Fassung vom 01.10.21
Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei und für Unternehmer
kostengünstig. Die Kosten für Unternehmer ist in unserer Kostenordnung geregelt. Demnach gilt:
§ 1 Geltungsbereich
Die Kostenordnung regelt die zu zahlenden Entgelte für die Inanspruchnahme der
Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. entsprechend der
Satzung und Verfahrensordnung.
§ 2 Kostentragung
Nach § 23 Abs. 2 VSBG kann die Verbraucherschlichtungsstelle vom Unternehmer ein
angemessenes Entgelt für das Streitbeilegungsverfahren erheben. Die Kosten der
Verbraucherschlichtungsstelle werden vorrangig durch die Zahlung von Fallpauschalen und
Entgelten in Form von Honoraren gedeckt.
§ 3 Enstehen der Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit
Die Pflicht zur Zahlung von Entgelten entsteht mit Beginn des Streitbeilegungsverfahrens, also wen
die streitenden Parteien zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind oder sich
dazu bereit erklärt haben. Endet das Streitbeilegungsverfahren, so ist die Zahlung 30 Tage nach
Rechnungsstellung fällig.
§ 4 Entgelt
Für die Inanspruchnahme der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und
Unternehmer e.V. gelten folgende Entgelte:
(1) 50,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 100,00 €,
(2) 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 500,00 €.
(3) 150,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 1000,00 €.
(4) 300,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 5000,00 €.
(5) 500,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 10.000,00 €.
(6) 800,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 50.000,00 €.
(7) 1000,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 100.000,00 €.
(8) Bei Streitwerten über 100.000,00 € beläuft sich das Entgelt auf 1 % vom Streitwert.
Ist der Streitwert nicht bekannt, so wird ein Honorarstundensatz von 150,00 € / Stunde zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer angesetzt. Die Streitbeilegungsstelle achtet in diesem Fall auf die
Angemessenheit des Entgeltes.
§ 5 Auslagen
Die Streitbeilegungsstelle kann Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie
Ablichtungen bzw. Abschriften geltend machen. Anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten kann
sie einen Pauschalsatz von 15,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer abrechnen. Notwendige
Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.
Die Kostenordnung finden Sie im Infoportal zum Download.