Das Streitbeilegungsverfahren wird auf Antrag des Verbrauchers oder Unternehmers eingeleitet. Der Antrag wird regelmäßig schriftlich über die Webseite www.streitbeilegungsstelle.org gestellt. Alternativ kann der Antrag auch postalisch, per Fax, per E-Mail sowie mündlich oder telefonisch zur Niederschrift an die Verbraucherschlichtungsstelle gestellt werden. Die Anschrift lautet „Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V., Hohe Straße 11, 04107 Leipzig“.
Für den Fall, dass Verjährungsfristen gehemmt werden (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) sollen, hat der Antrag auf Durchführung des Streitbeilegungsverfahren schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall wird die Verjährung schon durch den Eingang des Antrags bei der Verbraucherschlichtungsstelle gehemmt, wenn der Antrag demnächst bekannt gegeben wird.
Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:
- Hinsichtlich sämtlicher Parteien die Vor- und Zunamen sowie die ladungsfähigen Anschriften. Sofern bekannt ist bei juristischen Personen die Rechtsform und der gesetzliche Vertreter anzugeben. Weiter sollen im Antrag sofern bekannt Angaben zu Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen gemacht werden.
- Eine kurze Zusammenfassung des Gegenstands der Streitigkeit sowie der Zielstellung und – sofern bereits erfolgt – die Zustimmung der nicht antragstellenden Partei zur Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens.
Bitte beachten Sie:
Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer oder eine Streitigkeit darüber, ob ein solches Vertragsverhältnis überhaupt besteht (sogenannte sachliche Zuständigkeit, siehe oben).