Für Verbraucher und Unternehmer

Für Verbraucher und Unternehmer

Für Verbraucher

Wir führen Mediations- oder Schlichtungsverfahren durch. Voraussetzung ist, dass ein Verbrauchervertrag nach § 310 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder eine Auseinandersetzung über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses vorliegt.

Das Ziel dieser Verfahren ist es, zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Konfliktlösung zu gelangen. Es handelt sich nicht um ein förmliches Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren.

Im Erfolgsfalle erhalten Sie so eine verbindliche, rechtssichere Vereinbarung!

Durch die Einleitung des Verfahrens werden bei Einhaltung der in der Verfahrensordnung verlangten Formalien Verjährungen gehemmt.

Dabei gilt: Nur wenn Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind, brauchen Sie dieses annehmen. Der Rechtsweg steht Ihnen nach wie vor offen.

Für Unternehmer

Beginnend mit dem 1.2.2017 besteht für sämtliche Unternehmer die Pflicht, im Falle der Nichtbeilegung einer Streitigkeit mit einem Verbraucher, diesen auf eine zuständige Streitbeilegungsstelle hinzuweisen.

Wir stehen Ihnen als unabhängige Streitbeilegungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zur Verfügung. Dabei vertreten wir keine einseitigen Interessen des Verbrauchers, sondern sind zur Neutralität verpflichtet.

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Unsere Verfahrenskosten für Unternehmen sind fair, transparent und angemessen.

Sie können Ihre Kunden auf Ihrer Internetseite, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weiteren Medien auf uns hinweisen. Damit kommen Sie auch Ihrer Verpflichtung nach dem VSGB nach.

Auch wenn Sie auf uns verweisen, können Sie im Einzelfall immer noch die Durchführung des Verfahrens nach Antragsstellung ablehnen.