Kostenordnung

Kostenordnung

der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.
in der Fassung vom 20.4.2025.
Demnach gilt:

§ 1 Geltungsbereich
Die Kostenordnung regelt die zu zahlenden Entgelte für die Inanspruchnahme der
Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.

§ 2 Kostentragung
Die Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V. erhebt ein
angemessenes Entgelt für das Streitbeilegungsverfahren.

§ 3 Entstehen der Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit
Die Pflicht zur Zahlung von Entgelten entsteht mit Beginn des Streitbeilegungsverfahrens, also mit
der Antragstellung. Endet das Streitbeilegungsverfahren, so ist die Zahlung 30 Tage nach
Rechnungsstellung fällig.

§ 4 Entgelt
Für die Inanspruchnahme der Außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und
Unternehmer e.V. gelten folgende Entgelte:

1. 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 1.000,00 €,

2. 200,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 2.000,00 €,

3. 300,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 3.000,00 €,

4. 400,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 4.000,00 €,

5. 500,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 5.000,00 €,

6. 600,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 6.000,00 €,

7. 700,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 7.000,00 €,

8. 800,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 8.000,00 €,

9. 900,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Streitwerten bis einschließlich 9.000,00 €,

10. Bei Streitwerten von 10.000 € und höher wird das Entgelt auf 10 % des Streitwertes zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer angesetzt.
Ist der Streitwert nicht bekannt, so wird ein Honorarstundensatz von 100,00 € pro Stunde zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer angesetzt.

§ 5 Auslagen
Die Streitbeilegungsstelle kann Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie
Ablichtungen bzw. Abschriften geltend machen. Anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten kann
sie einen Pauschalsatz von 15,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abrechnen. Notwendige
Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.