Das Verfahren - Ein Überblick

Das Verfahren - Ein Überblick


Das Verfahren ist in der Verfahrensordnung transparent und genau geregelt. Es folgt einfachen, nachvollziehbaren Schritten. Die erwartete, durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 90 Tage

  1. Schritt: Sie stellen einen Antrag

Sie stellen online unter streitbeilegungsstelle.org einen Antrag auf außergerichtliche
Streitbeilegung. Achten Sie dabei auf die erforderlichen Angaben im Antragsformular, so dass wir
Ihren Antrag zügig bearbeiten können.

  1. Schritt: Wir prüfen Ihren Antrag

Wir prüfen Ihren Antrag auf außergerichtliche Streitbeilegung.

  1. Schritt: Wir leiten das Streitbeilegungsverfahren ein

Soweit ihr Antrag auf außergerichtliche Streitbeilegung zulässig ist, nehmen wir mit dem
Antragsgegner Kontakt auf, bitten um eine Stellungnahme und vermitteln.

Liegt keine Zustimmung vor, stellen wir Ihren Antrag dem Antragsgegner zu. Stimmt dieser dem Verfahren zu, bestimmen wir den Streitmittler und leiten das Verfahren (je nach Fall als Mediations- oder Schlichtungsverfahren) ein.

  1. Schritt: Wir führen gemeinsam mit den Parteien das Verfahren durch

Ziel des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens ist es, gemeinsam mit den Parteien zu einer
einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Das Streitbeilegungsverfahren wird regelmäßig online oder
in einem direkten persönlichen Gespräch geführt werden.

  1. Schritt: Das Verfahren endet mit oder ohne Einigung

Erklärung, dass das Verfahren gescheitert ist und nicht fortgesetzt werden kann. In diesem Falle
steht Ihnen der Rechtsweg offen.